AGB BleckCard

Allgemeine Nutzungsbedingungen BleckCard

  • Die BleckCard ist eine Kundenkarte, die zum Sammeln von Treuepunkten oder auch zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften von Mr. Bleck Coffeeshop berechtigt. Der Einkauf erfolgt im Rahmen des auf der Karte vorhandenen Guthabens. Eine Bezahlung über den Guthabenbetrag hinaus ist ausgeschlossen. Reicht das Guthaben zur Zahlung des Einkaufs nicht aus, so ist der verbleibende Betrag mit den zugelassenen, gesetzlichen Zahlungsmitteln zu begleichen.
  • Die BleckCard kann von jeder geschäftsfähigen, natürlichen oder juristischen Person beantragt werden. Die Karte ist übertragbar.
  • Die Aufladung der Karte erfolgt an den Kassen der Geschäfte von Mr. Bleck Coffeeshop. Bei einer Aufladung mit einem Betrag von 50,00€ erhält der Karteninhaber ein Bonusheißgetränk geschenkt. Die Gutschrift erfolgt über die BleckCard. Eine Rückzahlung findet nicht statt. Das Guthaben auf der Karte wird nicht verzinst. Mit dem Einsatz der Karte zum Sammeln von Treuepunkten oder auch zum bargeldlosen Einkauf in den Geschäften akzeptiert der Karteninhaber diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
  • Der Karteninhaber ist verpflichtet, die BleckCard mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um zu verhindern, dass die BleckCard abhanden kommt und missbräuchlich genutzt wird.
  • Bei Verlust der BleckCard übernimmt Mr. Bleck Coffeeshop keine Haftung für deren Einsatz durch Dritte.
  • Die BleckCard kann grundsätzlich nicht mit anderen Rabatten kombiniert werden.
  • Bleck Coffeeshop behält sich vor, diese Allgemeinen Nutzungsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen, wenn und soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen geboten ist. Änderungen werden dem Kunden, insbesondere durch Aushang oder durch Veröffentlichung unter www.mrbleck.de, zur Kenntnis gebracht und sind wirksam, wenn der Kunde die BleckCard nach der Änderung & Bekanntgabe weiterhin in unseren Geschäften benutzt.
  • Sollten einzelne Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht.